Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der Gemeinde und wird alle sechs Jahre von der Gemeinde neu gewählt. Jedes Kirchenmitglied kann also mit entscheiden, wer die eigene Kirchengemeinde lenkt und im Kirchenkreis vertritt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert sind. Wählbar ist, wer 18 Jahre alt und konfirmiert ist. (Die Kirchengemeindeordnung finden Sie im Internet: KGO 2006 - IV. Teil § 26)

Gewählt wurden im März 2024 in alphabetischer Reihenfolge:
Bezirk Matthäus: Alexander Blessau, Wilhelm Busch, Philipp Kredig, Jan Nadaczinski, Charleen Pitzschel, Moni Schneider-Mild und Ron Alexander Spier.
Bezirk Markus: Karl-Heinz Achtmann, Peter Andrejewski, Celina Hebel, Iris Krüger, Oliver Meyer, Michael Rubart und Katrin Telschow-Don.
Außerdem wurden Lucy Kayes (Matthäus) und Axel Rosenau (Markus) in den Kirchenvorstand berufen.

Somit hat der Kirchenvorstand der Gesamtkirchengemeinde nun neben dem Pfarramt 16 Mitglieder, kann mit vereinten Kräften die nächsten Jahre gestalten und weiter zusammenwachsen, das soll gemeinsam gefeiert werden
Pastorin Steingräber-Broder